Recht

Inline-Linking

Der Inline-Link ist eine Sonderform und wird nicht wie ein normaler Link rechtlich wie programmiertechnisch behandelt. Es handelt sich hierbei vielmehr um einen img- oder object-Tag. Hierbei wird automatisch ohne Eingriff des Benutzers z.Bsp. ein Bild an einer Stelle der Webseite eingeblendet, dessen Ursprung auf einer anderen Webseite liegt. Der Ursprung ist lediglich über den Quellcode zu ersehen. Der Benutzer wird über den wahren Urheber hinweg getäuscht.

Ein häufiges Beispiel ist die Einblendung von Routenplanern, Wetterdaten oder Börsendaten. Hier gehen Ausbeutung fremder Leistung in Tateinheit mit strafrechtlicher Urheberechtsverletzung einher.